§ 352 StPO; § 353 StPO; § 354 StPO; 41 StPO; § 71 Abs 1 StPO
Der OGH erörtert, dass weder die Wiederaufnahme eines Nichtigkeitsverfahrens vor dem OGH noch die nachträgliche Feststellung der Nichtigkeit eines Strafprozesses oder der Zuspruch von Verfahrenshilfe mit einem rechtsungültigen Wiederaufnahmebegehren zulässig ist.