§ 75 AktG
Der OGH erörtert die Befugnis zur Auswahl eines Vorstandsmitglieds der Aktiengesellschaft, beurteilt die rechtliche Qualifikation eines vor dem Bestellvorgang geschlossenen Vorstandsvertrags und verneint ein subjektives Recht auf Vertragserfüllung des bei der Bestellung übergangenen Kandidaten.

