§ 252 Abs 1 Z 4 StPO
Der OGH erläutert, dass bei Verlesung des Protokolls einer früheren Zeugenvernehmung im Einvernehmen der Parteien der rechtliche Bestand eines Entschlagungsrechts für den Zeugen nicht mehr geprüft werden muss.
OGH 12.09.2002, 15 Os 93/02