§ 920 ABGB; § 1447 ABGB
Der OGH erörtert, dass die mittels Provisorialmaßnahme von einem slowenischen Gericht verfügte Untersagung der Geldleistung durch eine slowenische Bank an ein österreichisches Bankinstitut nicht die Unmöglichkeit der Erfüllung nach § 920 ABGB begründet.

