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Entscheidung - OGH, 16.10.2001, 4 Ob 54/01x

Gewerblicher RechtsschutzÖJZ-LSK 2002/45 Heft 1 v. 1.1.2002

§ 10 Abs 2 MSchG; § 10a Abs 3 MSchG

Der OGH erörtert die Voraussetzungen zur Geltendmachung eines Unterlassungsanpruchs des Markeninhabers nach § 10 Abs 2 MSchG.

OGH 16.10.2001, 4 Ob 54/01x

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