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Entscheidung - OGH, 29.01.2002, 4 Ob 291/01z

ZivilprozessrechtÖJZ-LSK 2002/127 Heft 1 v. 1.1.2002

§ 419 ZPO

Der OGH erörtert, dass ein Irrtum der Partei bei der Abfassung eines Schriftsatzes als berichtigungsfähiger Gerichtsfehler qualifiziert werden kann.

OGH 29.01.2002, 4 Ob 291/01z

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