§ 419 ZPO
Der OGH erörtert, dass ein Irrtum der Partei bei der Abfassung eines Schriftsatzes als berichtigungsfähiger Gerichtsfehler qualifiziert werden kann.
OGH 29.01.2002, 4 Ob 291/01z
§ 419 ZPO
Der OGH erörtert, dass ein Irrtum der Partei bei der Abfassung eines Schriftsatzes als berichtigungsfähiger Gerichtsfehler qualifiziert werden kann.
OGH 29.01.2002, 4 Ob 291/01z
