§ 87 Abs 2 WTBG; § 50 Abs 1 Z 1 ASGG
Der OGH erklärt die Zulässigkeit des streitigen Rechtswegs für Entgeltansprüche des vormaligen Dienstnehmers einer Wirtschaftstreuhandgesellschaft, die dieser für erbrachte Dienstleistungen nach Auflösung des Dienstverhältnisses geltend macht.