§ 168 StGB
Der OGH erörtert, dass auch die Wiederverwendung des Spielgewinns als Spieleinsatz als strafrechtlich verbotenes Glücksspiel zu qualifizieren ist.
OGH 03.10.2002, 12 Os 49/02; OGH, 03.10.2002, 12 Os 50/02
§ 168 StGB
Der OGH erörtert, dass auch die Wiederverwendung des Spielgewinns als Spieleinsatz als strafrechtlich verbotenes Glücksspiel zu qualifizieren ist.
OGH 03.10.2002, 12 Os 49/02; OGH, 03.10.2002, 12 Os 50/02