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Entscheidung - OGH, 20.09.2001, 15 Os 127/01

StrafrechtÖJZ-LSK 2002/24 Heft 1 v. 1.1.2002

§ 206 Abs 1 StGB; § 207 Abs 1 StGB

Ist die Tathandlung des § 207 StGB aufgrund des engen zeitlichen Zusammenhangs zum Beischlaf oder einer diesem gleichzusetzenden Handlung nach § 206 Abs 1 StGB als Vorbereitungshandlung zu qualifizieren, erfolgt keine gesonderte Verurteilung nach § 207 StGB.

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