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Entscheidung - OGH, 25.09.2001, 1 Ob 164/01a

Internationales PrivatrechtÖJZ-LSK 2002/34 Heft 1 v. 1.1.2002

§ 1 Abs 1 IPRG; § 35 IPRG

Der OGH führt aus, dass eine ausländische einstweilige Verfügung in Ermangelung eines Anerkennungs- oder Vollstreckungsübereinkommens nicht als Eingriffsnorm zu qualifizieren ist und die österreichischen Gerichte auch nicht bindet.

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