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Entscheidung - OGH, 12.03.2002, 5 Ob 63/02d

GrundbuchsrechtÖJZ-LSK 2002/147 Heft 1 v. 1.1.2002

§ 26 Abs 2 GBG; § 1054 ABGB

Die grundbücherliche Registrierung eines Kaufvertrages über Grundstücksanteile setzt die Angabe des Kaufentgeltes für jeden Anteil voraus; eine Ausnahme von dieser Bestimmung besteht bei der Begründung von Ehegattenwohnungseigentum.

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