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Entscheidung - OGH, 30.04.2002, 1 Ob 201/01t

InsolvenzrechtÖJZ-LSK 2002/171 Heft 1 v. 1.1.2002

§ 30 Abs 1 Z 1 KO; § 307 Abs 1 EO

Der OGH legt dar, dass die Hinterlegung des Geldbetrags durch den Drittschuldner im Rahmen der Forderungsexekution keinen Eigentumserwerb des Gläubigers zur Folge hat.

OGH 30.04.2002, 1 Ob 201/01t

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