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Entscheidung - OGH, 29.01.2002, 4 Ob 293/01v

Gewerblicher RechtsschutzÖJZ-LSK 2002/143 Heft 1 v. 1.1.2002

§ 57 Abs 4 UrhG

Der OGH prüft, unter welchen Voraussetzungen dem Übersetzer bei Vortragung von Roman-Zitaten in Rundfunksendungen ein Recht auf Nennung seines Namens zusteht.

OGH 29.01.2002, 4 Ob 293/01v

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