§ 156 Abs 5 PatG; § 163 PatG
Es begründet keinen Wiederaufnahmsgrund, wenn das Patentamt im Feststellungsverfahren von der gerichtlichen Beurteilung der Verletzungsklage abweicht.
OGH 20.08.2002, 4 Ob 155/02a
§ 156 Abs 5 PatG; § 163 PatG
Es begründet keinen Wiederaufnahmsgrund, wenn das Patentamt im Feststellungsverfahren von der gerichtlichen Beurteilung der Verletzungsklage abweicht.
OGH 20.08.2002, 4 Ob 155/02a