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Entscheidung - OGH, 24.01.2002, 8 Ob 281/01h

InsolvenzrechtÖJZ-LSK 2002/108 Heft 1 v. 1.1.2002

§ 88 KO

Der Konkursgläubiger hat keinen Anspruch auf Beteiligung am Gläubigerausschuss und demzufolge auch keine Rekursberechtigung gegen seine Nichtaufnahme.

OGH 24.01.2002, 8 Ob 281/01h

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