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Entscheidung - OGH, 26.06.2002, 12 Os 48/02

StrafrechtEvBl 2002/185EvBl 2002, 691 Heft 18 v. 15.9.2002

§ 21 StGB; § 107 Abs 1 StGB

Der OGH erörtert, dass die gefährliche Drohung mit der Tötung des Opfers, das bei diesem die begründete Befürchtung der tatsächlichen Umsetzung erweckt, als Prognosetat reicht, um eine Einweisung des Drohenden in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher zu begründen.

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