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Entscheidung - OGH, 28.05.2002, 11 Os 56,57/02

StrafrechtEvBl 2002/174EvBl 2002, 652 - 653 Heft 17 v. 1.9.2002

§ 20 Abs 6 StGB

Der OGH erörtert, dass bei Vorliegen mehrerer durch eine Straftat bereicherter Personen die Abschöpfung je nach der tatsächlichen Bereicherung jedes einzelnen vorzunehmen ist.

OGH 28.05.2002, 11 Os 56,57/02

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