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Entscheidung - OGH, 28.05.2002, 4 Ob 116/02s

ZivilprozessrechtEvBl 2002/172EvBl 2002, 649 - 651 Heft 17 v. 1.9.2002

§ 5 Z 1 EuGVÜ

Der OGH bestimmt (in Ablehnung zweier OGH-Entscheidungen aus dem Jahr 1997), dass der Gerichtsstand zur Geltendmachung eines vertraglichen Rückzahlungsanspruchs am Standort der ursprünglich geschuldeten Leistungserfüllung liegt.

OGH 28.05.2002, 4 Ob 116/02s

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