§ 196 Abs 1 Z 4 AktG; § 201 AktG; § 1002 ABGB; § 198 Abs 2 AktG
Der OGH prüft, ob der Alleinverstand einer AG, der eine Nichtigkeits- oder Aufhebungsklage einbringt, berechtigt ist, im eigenen Namen eine Rechtsvertretung zu beauftragen und erläutert schließlich, wer zur Kostentragung der Anwaltshonorare verpflichtet ist.