§ 26 ABGB; § 1299 ABGB
Der OGH prüft die Verantwortlichkeit des Organwalters eines gemeinnützigen Vereins, der durch eine Handlungsausführung auf Grundlage eines Generalversammlungsbeschlusses einen Schaden verursachte.
OGH 14.03.2002, 6 Ob 134/01a
§ 26 ABGB; § 1299 ABGB
Der OGH prüft die Verantwortlichkeit des Organwalters eines gemeinnützigen Vereins, der durch eine Handlungsausführung auf Grundlage eines Generalversammlungsbeschlusses einen Schaden verursachte.
OGH 14.03.2002, 6 Ob 134/01a