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Entscheidung - OGH, 29.01.2002, 14 Os 132/01

StrafprozessrechtEvBl 2002/141EvBl 2002, 514 - 515 Heft 13 v. 1.7.2002

§ 252 Abs 2 StPO

Mitschriften des entschlagungsberechtigten Zeugen über verbotene Absprachen sind als Schriftstücke anderer Art zu qualifizieren, die, sofern keine Verzichtsleistung vorliegt, der zwingenden Verlesung im Strafverfahren unterliegen.

OGH 29.01.2002, 14 Os 132/01

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