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Entscheidung - OGH, 13.02.2002, 2 Ob 11/02k

ZivilrechtEvBl 2002/132EvBl 2002, 506 - 507 Heft 13 v. 1.7.2002

§ 3 Abs 3 Z 1 KSchG; § 3 Abs 4 KSchG; § 1168 ABGB

Der OGH erläutert, wann einen Interessensbekundung durch den Konsumenten als Geschäftsanbahnung im Sinn des § 3 Abs 1 Z 1 KSchG zu qualifizieren ist und erörtert, dass auch die mündliche Rücktrittserklärung bei Zustimmung des Unternehmers Rechtswirksamkeit erlangt.

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