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Entscheidung - OGH, 21.02.2002, 6 Ob 5/02g

ZivilprozessrechtEvBl 2002/138EvBl 2002, 512 - 513 Heft 13 v. 1.7.2002

Art XLII EGZPO; § 226f ZPO; § 232f ZPO

Der OGH beschreibt den Streitgegenstand einer Stufenklage und erörtert, dass die Einbringung einer Leistungsklage keinen Ausschlussgrund für die spätere Einbringung einer Stufenklage wegen Streitanhängigkeit begründet.

OGH 21.02.2002, 6 Ob 5/02g

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