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Entscheidung - OGH, 12.02.2002, 5 Ob 199/01b

Wohn- und MietrechtEvBl 2002/134EvBl 2002, 509 Heft 13 v. 1.7.2002

§ 46a Abs 2 MRG; § 12a MRG

Die Berechtigung zur Anhebung des Mietzinses nach § 46a Abs 2 MRG setzt nicht voraus, dass der vormalige Hauptmieter einen aktiven Geschäftsbetrieb in den Räumlichkeiten unterhalten hat.

OGH 12.02.2002, 5 Ob 199/01b

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