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Entscheidung - VfGH, 27.06.2000, K I-23/97

Öffentliches RechtVfGH 2002/6ÖJZ 2002, 472 - 473 Heft 12 v. 15.6.2002

Art 138 Abs 1 lit a B-VG; § 46 Abs 1 VergG; § 13a GG; § 2 Abs 6 DVG; § 27 Abs 1 StGB

Der VfGH erörtert, wer zur Geltendmachung von Rückzahlungsansprüchen für Entgeltleistungen, die nach Auflösung eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses gezahlt wurden, befugt ist.

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