Zusammenfassung: Die Untersagung der Publizierung des Fotos eines politischen Abgeordneten neben einer Offenlegung seiner Einkünfte verletzt das Recht auf freie Meinungsäußerung.
EGMR, 26.02.2002, über die Beschw Nr. 34.315/96 im Fall Krone Verlag GmbH & Co KG gg Österreich