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Entscheidung - OGH, 29.01.2002, 4 Ob 291/01z

ZivilprozessrechtEvBl 2002/112EvBl 2002, 428 - 429 Heft 11 v. 1.6.2002

§ 419 ZPO; § 402 Abs 1 EO

Der OGH erörtert, dass ein Irrtum der Partei bei der Abfassung eines Schriftsatzes als berichtigungsfähiger Gerichtsfehler qualifiziert werden kann und dass ein stattgebender Beschluss des Rekursgerichts zur Richtigstellung einer Provisorialmaßnahme keiner Anfechtung mittels Revisionsrekurs unterliegt.

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