Zusammenfassung: Der EGMR betont in diesem Erkenntnis die besondere Bedeutung des Öffentlichkeitsprinzips für die strafgerichtliche Hauptverhandlung, wobei weder Sicherheitsaspekte noch die Öffentlichkeit des Rechtsmittelverfahrens eine Verletzung dieses Grundsatzes rechtfertigen können.
EGMR, 14.11.2000, über die Beschw Nr. 35.115/97 im Fall Riepan gg Österreich