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Entscheidung - OGH, 23.11.2000, 8 Ob 104/00b

InsolvenzrechtEvBl 2001/85EvBl 2001, 354 - 355 Heft 9 v. 1.5.2001

§ 5 Abs 4 KO; § 119 Abs 5 KO; § 42 Abs 4 MRG

Der OGH beschreibt den Sozialcharakter und die Zweckorientierung der Bestimmung des § 5 Abs 4 KO, die dem Gemeinschuldner Bestandsrechte zur freien Disposition überträgt, als solche aber von der Regelung des § 119 Abs 5 KO, die die Befreiung von den Rechtswirkungen des Konkurses zur Folge hat, zu unterscheiden ist.

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