§ 51 Abs 2 Z 9 JN; § 16 ABGB; § 1330 ABGB
Weder die Klage auf Herausgabe einer Erfindung noch die Unterlassungsklage wegen der Vortäuschung der Urheberschaft an einer Erfindung begründen die Eigenzuständigkeit des Handelsgerichts nach § 51 Abs 2 Z 9 JN.
OGH 14.11.2000, 4 Ob 271/00g