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Entscheidung - OGH, 25.10. 2000, 2 Ob 282/00k

InsolvenzrechtEvBl 2001/61EvBl 2001, 274 - 275 Heft 7 v. 1.4.2001

Zusammenfassung: Die rechtswirksame Ablaufshemmung der Anfechtungsfrist setzt die Information des Anfechtungsgegners über das Anfechtungsvorhaben voraus.

OGH 25.10. 2000, 2 Ob 282/00k

Rechtsgrundlagen: § 9 AnfO; § 2 AnfO; § 3 AnfO

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