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Entscheidung - VwGH, 29.06.2000, 98/07/0182

WasserrechtVwGH 2001/106ÖJZ 2001, 237 Heft 6 v. 15.3.2001

§ 77 Abs 3 lit i WRG; § 85 Abs 1 WRG; § 85 Abs 2 WRG

Der VwGH erörtert die gebotene Vorgangsweise und die Entscheidungskompetenz der Wasserrechtsbehörde im Fall der Ermangelung einer entsprechenden Bestimmung in der Satzung einer Wassergenossenschaft über die Konfliktregelung bei Streitigkeiten, die aus dem Genossenschaftsverhältnis resultieren.

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