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Entscheidung - VwGH, 31.05.2000, 96/08/0258

Öffentliches RechtVwGH 2001/91ÖJZ 2001, 236 Heft 6 v. 15.3.2001

§ 24 Abs 1 AlVG; § 24 Abs 2 AlVG; Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG

Der VwGH erörtert die Voraussetzungen des Widerrufs oder der Einstellung von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung und legt dar, dass die Veranlassung einer Einstellung statt eines Widerrufs keinen Eingriff in die Parteienrechte begründet.

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