§ 10 Abs 3 Z 1 FSG; § 71 Abs 1 AVG
Bei Nichteinhaltung der Frist zur Antragstellung auf Wiedererteilung des Führerscheins ist die Wiedereinsetzung nicht möglich.
VwGH, 11.04.2000, 2000/11/0081
§ 10 Abs 3 Z 1 FSG; § 71 Abs 1 AVG
Bei Nichteinhaltung der Frist zur Antragstellung auf Wiedererteilung des Führerscheins ist die Wiedereinsetzung nicht möglich.
VwGH, 11.04.2000, 2000/11/0081