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Entscheidung - EGMR, 03.10.2000, über die Beschw Nr. 29.477/95 im Fall Eisenstecken gg Österreich

GrundrechtMRK 2001/7ÖJZ 2001, 194 - 195 Heft 5 v. 1.3.2001

Zusammenfassung: In diesem Erkenntnis prüft der EGMR, ob das Unterlassen der Durchführung einer mündlichen Verhandlung durch die Tiroler Grundverkehrsbehörde gegen Art 6 MRK verstößt und ob dieses Verfahren vom Vorbehalt Österreichs nach Art 57 MRK umfasst ist.

EGMR, 03.10.2000, über die Beschw Nr. 29.477/95 im Fall Eisenstecken gg Österreich

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