Zusammenfassung: In diesem Erkenntnis prüft der EGMR, ob das Unterlassen der Durchführung einer mündlichen Verhandlung durch die Tiroler Grundverkehrsbehörde gegen Art 6 MRK verstößt und ob dieses Verfahren vom Vorbehalt Österreichs nach Art 57 MRK umfasst ist.
EGMR, 03.10.2000, über die Beschw Nr. 29.477/95 im Fall Eisenstecken gg Österreich