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Entscheidung - OGH, 06.10.2000, 1 Ob 214/00b

ZivilprozessrechtEvBl 2001/42EvBl 2001, 190 Heft 5 v. 1.3.2001

§ 56 Abs 2 JN

Die Bemessung des Streitwerts geldgleicher Ansprüche erfolgt nicht durch Bewertung, sondern durch Zugrundelegung jenes Betrags, auf den sich der Anspruch bezieht.

OGH 06.10.2000, 1 Ob 214/00b

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