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Entscheidung - OGH, 27.09.2000, 7 Ob 190/00t

AußerstreitrechtEvBl 2001/44EvBl 2001, 191 Heft 5 v. 1.3.2001

§ 19 Abs 1 AußStrG; § 1 Z 6 EO

Die Vollstreckung einer Räumungsverbindlichkeit, die im Rahmen einer außerstreitigen Benützungsregelung vereinbart wurde, fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Außerstreitgerichts.

OGH 27.09.2000, 7 Ob 190/00t

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