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Entscheidung - VwGH, 24.01.2000, 96/17/0416

VerfahrensrechtVwGH 2001/49ÖJZ 2001, 118 Heft 3 v. 1.2.2001

§ 51 Abs 1 VStG

Der VwGH führt aus, dass die Antragstellung auf Rückerstattung einer aufgrund einer Organstrafverfügung bezahlten Geldstrafe als Verwaltungsstrafsache zu qualifizieren ist.

VwGH, 24.01.2000, 96/17/0416

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