§ 2 Z 4 KVG
Der VwGH bestimmt die Höhe der Abgabenverbindlichkeit des Gesellschafters bei einer freiwilligen Zuführung von Vermögenswerten an die Gesellschaft.
VwGH, 17.02.2000, 99/16/0195
§ 2 Z 4 KVG
Der VwGH bestimmt die Höhe der Abgabenverbindlichkeit des Gesellschafters bei einer freiwilligen Zuführung von Vermögenswerten an die Gesellschaft.
VwGH, 17.02.2000, 99/16/0195