§ 6 EStG
Der VwGH erörtert den Entstehungszeitpunkt des Anrechts der GmbH-Gesellschafter auf Gewinnzuteilung. Weiters bestimmt er die Höhe der Ausschüttungsquote und prüft die Zulässigkeit der Gewinnverteilung vor einer diesbezüglichen Beschlussfassung.