§ 280 BAO; § 289 BAO
Der VwGH erörtert, ob und bis zu welchem Zeitpunkt neue Tatsachen, von denen die erstinstanzliche Abgabenbehörde Kenntnis erlangt hat, in die Entscheidung des Berufungsverfahrens einzubeziehen sind.
VwGH, 02.02.2000, 97/13/0187
§ 280 BAO; § 289 BAO
Der VwGH erörtert, ob und bis zu welchem Zeitpunkt neue Tatsachen, von denen die erstinstanzliche Abgabenbehörde Kenntnis erlangt hat, in die Entscheidung des Berufungsverfahrens einzubeziehen sind.
VwGH, 02.02.2000, 97/13/0187