§ 2 EStG
Der VwGH legt anlässlich der Prüfung einer Verpflichtung zur nachträglichen Einkommensbesteuerung dar, dass sich aus dem Gesetzestelos eine Bevorrangung einer korrekten periodenweisen Versteuerung vor einer fehlerfreien Versteuerung des Gesamtgewinns ableiten lässt.