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Die Intentionalität - ihre Bedeutung und Berechtigung in der Grundrechtsjudikatur

GrundrechtDr. Magdalena Pöschl, Universitätsassistentin, Innsbruck; Dr. Arno Kahl, Universitätsassistent, InnsbruckÖJZ 2001, 41 - 53 Heft 2 v. 15.1.2001

Zusammenfassung: Die Autoren beschreiben in ihrem Beitrag den Stellenwert der Intentionalität als Bestimmungskriterium des Eingriffscharakters staatlicher Rechtsakte. Aufbauend auf zahlreichen Judikaturnachweisen stellen sie dabei die differenzierte Funktionsweise der Intentionalität bei Grundrechten mit und ohne Gesetzesvorbehalt dar.

Rechtsgrundlagen: MRK; StGG

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