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Entscheidung - OGH, 10.07.2001, 4 Ob 162/01d

Gewerblicher RechtsschutzEvBl 2001/205EvBl 2001, 894 - 895 Heft 23 und 24 v. 1.12.2001

§ 78 UrhG; § 7a Abs 2 MedG; § 7a Abs 1 MedG

Der OGH erörtert das Erfordernis einer Interessensabwägung bei Berichterstattung über den Vorwurf des Finanzvergehens und Publizierung des Fotos des Verdächtigen und betont, dass die Verbindlichkeit zur Geheimhaltung bestimmter Fakten die Annahme eines Informationsbedürfnisses der Öffentlichkeit nicht rechtfertigt.

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