§ 68 Abs 2 StPO; § 149 b Abs 1 StPO
Die Mitwirkung des Richters bei der Anordnung einer Überwachung des Fernmeldeverkehrs begründet keinen Ausschlussgrund wegen Befangenheit bei der Hauptverhandlung des Betroffenen.
OGH 28.06.2001, 15 Os 65/01
§ 68 Abs 2 StPO; § 149 b Abs 1 StPO
Die Mitwirkung des Richters bei der Anordnung einer Überwachung des Fernmeldeverkehrs begründet keinen Ausschlussgrund wegen Befangenheit bei der Hauptverhandlung des Betroffenen.
OGH 28.06.2001, 15 Os 65/01