Art 144 B-VG; § 1 DSG; § 46 Abs 1 AlVG; § 47 Abs 1 AlVG; § 51 Abs 2 AlVG; AlVG-AuszahlungsV
Die Auszahlung des Arbeitslosengelds stellt einen Akt der Hoheitsverwaltung dar, sodass die PTA keine Beschwerdelegitimation bezüglich Bescheide der Datenschutzkommission besitzt.