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Entscheidung - OGH, 26.06.2001, 5 Ob 142/01w

Wohn- und MietrechtEvBl 2001/203EvBl 2001, 892 Heft 23 und 24 v. 1.12.2001

§ 14 WEG

Der OGH erörtert, dass die Beschlussfassung der überwiegenden Wohnungseigentümer zur Beseitigung von Wasserschäden als Angelegenheit der ordentlichen Verwaltung keiner gerichtlichen Kontrolle zu unterziehen ist.

OGH 26.06.2001, 5 Ob 142/01w

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