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Entscheidung - OGH, 12.06.2001, 10 ObS 123/01p

SozialversicherungsrechtEvBl 2001/207EvBl 2001, 896 - 897 Heft 23 und 24 v. 1.12.2001

§ 46 Abs 3 Z 3 ASGG; § 103 Abs 2 ASVG; § 71 Abs 2 GSVG; § 90 Z 1 ASGG; § 89 Abs 4 ASGG; § 103 Abs 2 ASVG; § 71 Abs 2 GSVG

Der OGH erörtert, dass die Aufrechnung mit laufenden Bezügen nach § 103 Abs 2 ASVG als Rechtsstreitigkeit um wiederkehrende Leistungen gemäß § 46 Abs 3 Z 3 ASGG zu qualifizieren ist und erläutert, dass in dieser Rechtssache die Bemessung der Rückforderungsrate auch der Überprüfung im Rechtsmittelweg unterliegt.

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