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Entscheidung - OGH, 29.05.2001, 1 Ob 125/01s

ZivilrechtEvBl 2001/190EvBl 2001, 844 - 845 Heft 22 v. 15.11.2001

§ 357 ABGB; § 361 ABGB; § 479 ABGB; § 612 ABGB

Die grundbücherliche Registrierung eines Fruchtgenussrechts als Realservitut ist nur mit einer zeitlichen Begrenzung, die sich nach den Leitgedanken der fideikommissarischen Substitution bestimmt, zulässig.

OGH 29.05.2001, 1 Ob 125/01s

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