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Entscheidung - OGH, 23.05.2001, 3 Ob 269/00f

ZivilprozessrechtEvBl 2001/196EvBl 2001, 850 - 851 Heft 22 v. 15.11.2001

§ 500 Abs 2 Z 1 ZPO; § 502 Abs 5 Z 2 ZPO; § 36 EO

Der im Rahmen eines Impugnationsverfahrens gestellte Antrag auf Unzulässigerklärung der Räumungsexekution bedarf der wertmäßigen Beurteilung des Streitgegenstands durch das Berufungsgericht.

OGH 23.05.2001, 3 Ob 269/00f

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